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GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG: Berechnung und Zahlung der Dienstgeberabgabe

Die Dienstgeberabgabe ist ein Pauschalbetrag zur Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von insgesamt 16,4 % der Beitragsgrundlage. Zusammen mit dem Unfallversicherungsbeitrag ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,6 %. Beitragsgrundlage ist die Summe der den betroffenen geringfügigen Beschäftigten bezahlten monatlichen Entgelte einschließlich der Sonderzahlungen. Der Beitrag ist mit Jahresende fällig und bis 15. Jänner des […]