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Artikel zum Thema: UID-Nummer-Bestätigungsabfrage
Grundsätzlich sind bereits seit 1. Juli 2011 Unternehmer verpflichtet, eine qualifizierte UID-Bestätigungsabfrage (Stufe 2: Abgleich UID und Name des Unternehmers) auf elektronischem Weg (FinanzOnline oder EU-Server) durchzuführen. Nur bei Fehlen der technischen Voraussetzungen oder bei technischen Problemen war bisher eine Abfrage bei dem als eigenständige Abteilung des BMF geführten UID-Büro im oberösterreichischen Suben vorgesehen.
Mit 1. August 2012 wurde das UID-Büro aufgrund stark rückläufiger Anfragen nunmehr geschlossen. Künftig wandert diese Zuständigkeit bei Fehlen der technischen Voraussetzungen beim abfragenden Unternehmer oder bei technischen Problemen in das für den Antragsteller zuständige Finanzamt (Umsatzsteuerfinanzamt).
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