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Artikel zum Thema: Stundung
[UPDATE]
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts des zunehmenden Inflationsdrucks zum zweiten Mal in diesem Jahr den Leitzins angehoben. Die Anhebung von Anfang September beträgt 0,75 Prozentpunkte, auf 1,25%. Zuvor hatte die EZB den Leitzinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 0,5 % erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz, der als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Mit Wirkung ab 14. September 2022 ist der Basiszinssatz in Österreich von -0,12 % auf 0,63 % gestiegen. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen (siehe dazu KI 08/22). Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 14.09.2022 | Von 27.07.2022 bis 13.09.2022 | Davor | |
Stundungszinsen | 2,63% | 1,88 % | 1,38 % |
Aussetzungszinsen | 2,63% | 1,88 % | 1,38 % |
Anspruchszinsen | 2,63% | 1,88 % | 1,38 % |
Beschwerdezinsen | 2,63% | 1,88 % | 1,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 2,63% | 1,88 % | – |
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