Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Artikel zum Thema: BAO

Mag. Gerd Berktold
Juli 2024

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Teilen:

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes – er bleibt bei 3,88 % – da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben.

Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 1.7.2024

Bisher

Stundungszinsen

8,38 %

5,88 %

Aussetzungszinsen

5,88 %

5,88 %

Anspruchszinsen

5,88 %

5,88 %

Beschwerdezinsen

5,88 %

5,88 %

Umsatzsteuerzinsen

5,88 %

5,88 %

Bild: © Adobe Stock – Sutthiphong