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Klienten-Info – Aktuell
Die Möglichkeit, Gruppenanträge elektronisch einzubringen, schien bereits eine "never ending story" zu sein (siehe dazu zuletzt den Beitrag aus dem Februar 2025). Nun wurde am 5. März 2025 in FinanzOnline eine neue Funktion freigeschalten, mit welcher die Übermittlung von Gruppenanträgen i.S.d. § 9 KStG möglich ist. Mangels technischer Umsetzung war es bislang möglich, die Anträge über die Funktion "sonstige Anbringen" in FinanzOnline einzubringen.
Konkret ist die neue Funktion "Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG" unter dem Menüpunkt "Weitere Services" zu finden. Seit dem 5. März 2025 sind Gruppenanträge elektronisch nur mehr über diese neue Funktion einzubringen (nicht mehr über "sonstige Anbringen"). Die Gruppenanträge müssen mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt worden sein, damit die Einreichung über die neue Funktion in FinanzOnline erfolgreich ist.
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