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Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zahlung in EUR
- Bis EUR 50.000,-
- Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank
- Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU
Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese.
Bild: © John Hurst – Fotolia
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© DORN CONSULT Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info
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