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Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen


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Daniela Mühlmann
Juni 2013

Negativer Basiszinssatz verringert Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen

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Seit 8.Mai 2013 gelten neue Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs und Berufungszinsen, da Anfang Mai der Basiszinssatz von der EZB von 0,38 % auf – 0,12 % gesenkt wurde. Einen negativen Basiszinssatz hat es in den letzten 10 Jahren noch nie gegeben! Darauf aufbauend betragen die Jahreszinssätze im Vergleich zu den bisherigen Werten wie in der Tabelle dargestellt:

 

Ab 8.5.2013

Bisher

Stundungszinsen

4,38 %

4,88 %

Aussetzungszinsen

1,88 %

2,38 %

Anspruchszinsen

1,88 %

2,38 %

Berufungszinsen

1,88 %

2,38 %

Bild: © sergign – Fotolia