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Artikel zum Thema: Antragsfrist

Mag. Gerd Berktold
April 2006

Infolge Änderung der Mehrfachversicherung (Wegfall der Höherversicherung) – Antrag auf Beitragsrückerstattung ab 2006

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Seit 2005 führen Beiträge bei Mehrfachversicherungen, welche die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen, nicht mehr zu einer Höherversicherung, wenn nicht die Rückerstattung beantragt wurde. Die Überschreitungsbeträge werden spätestens bei Pensionsantritt zurückbezahlt, wenn nicht früher ein Rückzahlungsantrag gestellt wurde. Wer also früher zu seinem Geld kommen möchte, kann ab 2006 – beginnend mit dem Überschreitungsbetrag 2005 – diesen Antrag stellen. Dabei werden ASVG-Pensionsbeiträge zur Hälfte mit 11,4% und GSVG-, FSVG- bzw. BSVG-Beiträge zur Gänze (15,2%, 20% bzw. 14,75%) erstattet. Bei späterer Erstattung kommt es zur Aufwertung dieser Beiträge.
Keine Änderungen gibt es bei der Krankenversicherung. Die Beitragsrückerstattung erfolgt mit 4% innerhalb der 3-jährigen Antragsfrist.
Zwecks Vermeidung der Beitragsentrichtung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus, ist ein Antrag auf Differenzvorschreibung zu empfehlen, womit man sich die Überschreitungsbeträge gleich erspart.

Bild: © photoGrapHie – Fotolia