Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Artikel zum Thema: Heilbehandlung

Mag. Gerd Berktold
April 2007

Aufwendungen durch alternativmedizinische Behandlung als außergewöhnliche Belastung?

Teilen:

Aufwendungen, die durch Krankheit verursacht werden, können gem. § 34 EStG als a.g. Belastung geltend gemacht werden. Als Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung erfordert. Für die Qualifikation als Heilbehandlung ist ein schlüssiger Erfolgsnachweis erforderlich. Zugegebenermaßen ist dieser selbst bei der Schulmedizin nicht immer leicht zu erbringen, was vielfach auch der Grund für alternative Heilbehandlung ist.
Jedenfalls nicht unter Heilbehandlung fallen z.B.: Kosten für die Erhaltung der Gesundheit, Verhütungsmittel, Kinderwunschbehandlung, Schönheitsoperation, Nahrungsergänzungsmittel etc. Sehr wohl aber z.B. eine Hippotherapie bei MS-Behandlung sowie ein „Partnerhund” zur seelischen Unterstützung (lt. UFS-Erkenntnisse).
Für die Abgrenzung von Alternativmedizin, Esoterik und Schulmedizin ist als entscheidendes Kriterium die Führung eines Erfolgsnachweises hinsichtlich der Heilungsmöglichkeit entscheidend. Gelingt es dem Antragsteller in schlüssiger und klar nachvollziehbarer Form einen Heilerfolg nachzuweisen, wird die a.g. Belastung als Steuerabzugsposten nicht zu verwehren sein.

Bild: © photoGrapHie – Fotolia