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Artikel zum Thema: Respirofrist

Mag. Gerd Berktold
Februar 2013

Verzugszinsen für Sozialversicherungsbeiträge 2013

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Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basiszinssatz zum 31.10.2012 (von 0,38%) zuzüglich 8%. Zur Vermeidung dieser sehr teuren Zinsen sowie sonstiger unangenehmer Folgen sollten Sozialversicherungsbeiträge daher immer pünktlich entrichtet werden. Diese sind jeweils am Ende des betreffenden Beitragsmonats fällig und sind bis jeweils 15. des Folgemonats abzuführen (es wird eine Respirofrist von drei Tagen eingeräumt). Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, Karfreitag und der 24.12. verlängern diese Fristen auf den jeweils nächsten Werktag.

Bild: © Superingo – Fotolia