Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Klienten-Info – Archiv

Daniela Mühlmann
Februar 2001

Kurz-Info

Teilen:

Betriebliche Übung bei Sonderzahlungen an Arbeitnehmer

Die betriebliche Übung leitet sich grundsätzlich aus der faktischen Leistungserbringung ab und führt zu einer konkludenten Ergänzung des Einzelvertrages. Wenn z.B. regelmäßig zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Prämie in gleichbleibender Höhe bezahlt wird, kommt gemäß § 863 ABGB der Vertrauensgrundsatz zum Tragen, ohne dass ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers ausdrücklich vorliegt. Die zusätzliche Prämie wird damit zu einem Gehaltsbestandteil.
Keine betriebliche Übung auf künftige Gewährung einer Prämie entsteht dann, wenn – für den Arbeitnehmer erkennbar – die Zuwendung in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr gewähren wollte. Der ausdrückliche Hinweis auf diesen Umstand sollte zweckmäßigerweise auch schriftlich erfolgen.

Bild: © pressmaster – Fotolia