Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Klienten-Info – Archiv

Daniela Mühlmann
September 2003

Geltendmachung von Steuerprämien

Teilen:

Mittels folgender Formulare können die betreffenden Prämien bereits vor Abgabe der Jahressteuererklärung (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) geltend gemacht werden:

E 108 c Formular-Download (BMF)
Forschungsprämie
Es sind die Aufwendungen gemäß § 4 Abs. 4 Z. 4 a EStG des entsprechenden Veranlagungszeitraumes bekannt zu geben.

Bildungsprämie
Es sind die Aufwendungen gemäß § 4 Abs. 4 Z. 8 EStG des entsprechenden Veranlagungszeitraumes bekannt zu geben.

Lehrlingsausbildungsprämie
Es ist das Verzeichnis gemäß § 108 f Abs. 4 EStG für den entsprechenden Veranlagungszeitraum beizulegen.

E 108 e Formular-Download (BMF)
In dieses Formular sind die betreffenden Daten für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie einzutragen und die Prämie zu berechnen.

Form der Geltendmachung:
Entgegen der Regelung in RZ 8209 EStR 2000, wonach nach erfolgter Abgabe der (ersten) Steuererklärung die nachträgliche Geltendmachung von Prämien ausgeschlossen ist, vertritt nun das BMF die Auffassung, dass diese Prämien bis zum Ergehen (Zustellung) des das jeweilige Jahr betreffenden Steuerbescheides geltend gemacht werden können. Das entsprechende Formular muss aber spätestens am Tag des Ergehens (Zustellung) des Bescheides zur Post gegeben werden.

Bild: © photoGrapHie – Fotolia