Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Klienten-Info – Archiv

Mag. Gerd Berktold
November 2003

Kurz-Info: Bezugsumwandlung nun doch steuerfrei

Teilen:

Bisher unterlag eine bloße Bezugsumwandlung grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. Eine erste – wenn auch nur bescheidene – Aufweichung erfolgte im Lohnsteuerprotokoll 2003.
Bietet der Arbeitgeber nämlich allen Arbeitnehmern die Einräumung einer Zukunftssicherungsmaßnahme in Form einer Lebensversicherung an, wenn die Arbeitnehmer auf den entsprechenden Lohnanteil von € 300,- pro Jahr verzichten, dann bleibt die auf Grund dieses Lohnverzichtes gezahlte Versicherungsprämie steuerfrei, selbst dann, wenn nicht alle Arbeitnehmer das Anbot annehmen. Das BMF beruft sich auf § 3 Abs. 1 Z 15 a EStG sowie RZ 81 LStR 2002.

Bild: © webdata – Fotolia