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Klienten-Info – Archiv

Daniela Mühlmann
Januar 2004

Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2004

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Beitragsrecht

:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten
Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen.

:: Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz
Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte.
Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.

:: Krankenversicherungszusatzbeitrag für Freizeitunfälle

Der ausschließlich vom Dienstnehmer zu tragende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage.

:: Übersicht Krankenversicherungs-Beiträge

  DN-Anteil DG-Anteil Summe
Angestellte
3,7%
3,7%
7,4%
Arbeiter
3,9%
3,5%
7,4%
Freie Dienstnehmer
3,55%
3,45%
7,0%

:: Beitragsentlastungen für ältere Arbeitnehmer

  • UV-Beitrag entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • AlV-Beitrag wird ab Vollendung des 56. Lebensjahres bei Frauen und des 58. Lebensjahres bei Männern aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen und entfällt ab Vollendung des 60. Lebensjahres zur Gänze.
  • IESG-Zuschlag entfällt ab Erreichen des Mindestalters für die Alterspension. (derzeit 56,5 Jahre bei Frauen [stufenweise Anhebung ab 1. Juli 2004

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