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Ab 2004 müssen Fahrausweise auch das Ausstellungsdatum enthalten. An den folgenden Angaben hat sich nichts geändert: Name und Anschrift des Beförderungsunternehmers, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie den Umsatzsteuersatz.
Bild: © Klaus Eppele – Fotolia
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