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Wurde bei einer Zahlung an das Finanzamt irrtümlich die Widmung unterlassen, kann künftig innerhalb von drei Monaten diese nachgeholt werden. Eine fehlende Widmung (z.B. Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben etc.) würde sonst auf Saldo gehen und unter Umständen Zahlungsverzug auslösen.
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