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Klienten-Info – Archiv
Kauft der Dienstnehmer sein Dienstfahrzeug nach Ende der Leasingdauer vom Arbeitgeber, ist folgendes zu beachten: Liegt der vereinbarte Kaufpreis unter jenem Preis, der bei einer Veräußerung an einen fremden privaten Abnehmer zu erzielen wäre, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Die Höhe des Sachbezuges ergibt sich aus der Differenz des vereinbarten Kaufpreises und dem Mittelwert zwischen dem Händler-Einkaufspreis und dem Händler-Verkaufspreis laut den inländischen Eurotax-Notierungen (jeweils inkl. USt. und NOVA). Der Arbeitnehmer kann allerdings einen niedrigeren Sachbezug anhand geeigneter Unterlagen wie z.B. Bewertungsgutachten, vergleichbare Kaufpreise etc. nachweisen. (LSt-Protokoll 2004)
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