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Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemeinsame Versteuerung getrennt zufließender Pensionen eine Verordnungsermächtigung vorsieht, hat das BMF folgende Verordnungen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006.
Ab 1. Jänner 2007 können anstelle der Steuerveranlagung, folgende Pensionsbezüge von jener bezugsauszahlenden Stelle, die den höheren steuerpflichtigen Bezug auszahlt, gemeinsam lohnversteuert werden:
- Pensionen nach ASVG, BSVG, GSVG, B-KUVG und BB-PG,
- Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zum Bund,
- Ruhe(Versorgungs)bezüge i.S. des Bezügegesetzes und des Verfassungsgrichtshofgesetzes,
- Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder der Gemeinde Wien,
- Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen sowie aus betrieblichen Kollektivversicherungen i.S. des § 18f VAG (Neu ab 2007).
Bild: © Eisenhans – Fotolia
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