Dorn Consult Steuerratgeber
Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog
Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.
Klienten-Info – Archiv
In der Klienten-Info vom Juni 2007 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Wellness- und Seminarleistungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der begünstigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (10%) nicht auf alle damit verbundenen Leistungen angewendet werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestätigt. Hoteliers, die sowohl Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch Seminarräume zur Verfügung stellen, haben – sofern ein einheitlicher Preis dafür berechnet wird – eine Aufteilung zwischen der begünstigten Beherbergungsleistung und der regulär steuerpflichtigen Seminarleistung vorzunehmen.
Bild: © gunnar3000 – Fotolia
© DORN CONSULT Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info