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Klienten-Info – Archiv

Daniela Mühlmann
April 2008

Seminarleistungen mit 20% Umsatzsteuersatz

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In der Klienten-Info vom Juni 2007 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von Wellness- und Seminarleistungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der begünstigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen (10%) nicht auf alle damit verbundenen Leistungen angewendet werden kann. Dies hat der VwGH (2006/15/0161 vom 20.2.2008) nunmehr bestätigt. Hoteliers, die sowohl Übernachtungsmöglichkeiten bieten als auch Seminarräume zur Verfügung stellen, haben – sofern ein einheitlicher Preis dafür berechnet wird – eine Aufteilung zwischen der begünstigten Beherbergungsleistung und der regulär steuerpflichtigen Seminarleistung vorzunehmen.

Bild: © gunnar3000 – Fotolia