Dorn_Consult-Logo_2022

Dorn Consult Steuerratgeber

Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog

Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.

Dorn Consult blaue Punkte aus dem Logo ohne Hintergrund

Klienten-Info – Archiv

Daniela Mühlmann
März 2011

Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen – Verschärfungen zurückgenommen!

Teilen:

Eine mit dem Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien im Dezember 2010 angekündigte Verschärfung bei der Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen soll – wie das Finanzministerium jüngst angekündigt hat – wieder zurückgenommen werden. Zur Bekämpfung von Schwarzeinkäufen in der Gastronomie war angedacht, dem Einzelhandel eine namentliche Registrierung der Käufer ab dem Erwerb von 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw. 30 Liter alkoholfreie Getränke aufzubürden. Da diese Regelung einen massiven Verwaltungsaufwand bedeutet hätte, soll diese Regelung nun wieder zurückgenommen werden. Somit gelten für die Registrierungspflicht wieder die alten Mengen, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.

Bild: © Paul Bodea – Fotolia