Dorn Consult Steuerratgeber
Holen Sie sich guten Rat aus dem Steuerblog
Dorn Consult unterstützt Unternehmer in allen Belangen der Wirtschafts- und Steuerberatung. Wir informieren über wichtige Neuerungen in der Finanzwelt.
Klienten-Info – Archiv
Wie letztens berichtet (KI 02/12) sind bestimmte Auslandszahlungen (Meldung gem. § 109b EStG) in einem Kalenderjahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu melden. Entsprechende Zahlungen im Kalenderjahr 2011 wären daher grundsätzlich bis Ende Februar 2012 zu melden gewesen. Einer BMF-Information von Anfang Februar folgend kommt es nun zu einer einmaligen Ausdehnung dieser Frist bis Ende März 2012! Auslandszahlungen im Jahr 2011, die der Mitteilungsverpflichtung gem. § 109b EStG unterliegen, müssen demnach erst bis Ende März 2012 (in elektronischer Form) gemeldet werden. Die elektronische Meldung mittels ELDA soll frühestens ab 1. März 2012 technisch möglich sein.
Bild: © estima – Fotolia
© DORN CONSULT Steuerberatungs GmbH & Co KG | Klienten-Info