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Klienten-Info – Archiv

Mag. Gerd Berktold
August 2015

Kurz-Info: Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

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Seit Mai 2015 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Familienbeihilfe für ein Kind, welches im Inland geboren wurde – ohne Antrag der Eltern und somit gleichsam automatisch – an die Eltern ausgezahlt wird. Notwendig dafür ist, dass das Finanzamt basierend auf Personenstandsdaten (Standesamt) die Voraussetzungen für das Vorliegen der Familienbeihilfe prüfen kann. Im Idealfall werden die Eltern über den Familienbeihilfeanspruch ihres Kindes informiert und gleichzeitig wird ihnen die Familienbeihilfe wie auch der Kinderabsetzbetrag überwiesen. Sollten dem Finanzamt wichtige Informationen, wie z.B. die Kontodaten, fehlen, so wird dies in dem Informationsschreiben angemerkt. Die Eltern müssen jedoch selbst dann keinen Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe stellen, sondern lediglich die gewünschten Informationen bereitstellen.

Bild: © sergign – Fotolia