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Artikel zum Thema: Einzelhandel
Eine mit dem Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien im Dezember 2010 angekündigte Verschärfung bei der Ausweispflicht bei Getränkeeinkäufen soll – wie das Finanzministerium jüngst angekündigt hat – wieder zurückgenommen werden. Zur Bekämpfung von Schwarzeinkäufen in der Gastronomie war angedacht, dem Einzelhandel eine namentliche Registrierung der Käufer ab dem Erwerb von 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw. 30 Liter alkoholfreie Getränke aufzubürden. Da diese Regelung einen massiven Verwaltungsaufwand bedeutet hätte, soll diese Regelung nun wieder zurückgenommen werden. Somit gelten für die Registrierungspflicht wieder die alten Mengen, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.
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