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Artikel zum Thema: Jubiläumsgeld
In Zeiten der rezessiven Wirtschaftsentwicklung stehen leider Restrukturierungen, die mit Kündigungen verbunden sind, auf der Tagesordnung. Oftmals werden in diesem Zusammenhang insbesondere für ältere Dienstnehmer auch Sozialpläne erarbeitet, die vorsehen, dass für die gekündigten Dienstnehmer Beiträge für die Weiter- und Selbstversicherung für den Zeitraum vom Ende des Dienstverhältnisses bis zum Pensionsantritt geleistet werden. Derartige Leistungen können nach einer Entscheidung des VwGH (4.2.2009, 2007/15/0168) als Überbrückungshilfe (vergleichbar einer Betriebspension) kommunalsteuerfrei behandelt werden. Leider gilt diese Befreiung nicht für vorzeitig bezahlte Jubiläumsgelder. Hier vertritt der VwGH die Auffassung, dass diese Zahlungen nicht unmittelbar durch die Beendigung des Dienstverhältnisses veranlasst sind und den Dienstnehmern auch bei Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zugestanden wären. Vorzeitige Jubiläumsgeldauszahlungen sind daher auch im Rahmen von Sozialplänen der 3%igen Kommunalsteuer zu unterwerfen.
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