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Artikel zum Thema: Mietrecht

Mag. Gerd Berktold
April 2019

Erhöhung der Mietrichtwerte für Altbauwohnungen ab 1. April 2019

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Mit 1. April 2019 werden die Mietrichtwerte für Altbauwohnungen um rund 4% erhöht – die mietrechtlichen Richtwerte gelten für zahlreiche Mietwohnungen in Österreich bei Neuvermietungen. Die maßgeblichen Werte pro Bundesland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in € pro m² und Monat).

Bundesland

Ab 1.4.2019

1.4.2017 bis 31.3.2019

Burgenland

5,30

5,09

Wien

5,81

5,58

Niederösterreich

5,96

5,72

Oberösterreich

6,29

6,05

Kärnten

6,80

6,53

Tirol

7,09

6,81

Steiermark

8,02

7,70

Salzburg

8,03

7,71

Vorarlberg

8,92

8,57

Diese Richtwerte berücksichtigen keine Zu- bzw. Abschläge für Lage und Ausstattung, keine Steuern, Betriebskosten und laufende Inflationsanpassung.

Die Erhöhung entspricht dem Richtwertgesetz, demzufolge alle zwei Jahre eine Anpassung der Richtwertmiete erfolgt.

Bild: © Klaus Eppele – Fotolia